Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Ver­band von mehr als 700 Recht­san­wäl­ten, die sich auf das Arbeit­srecht spezial­isiert haben.

Auch in diesen schwieri­gen Zeit­en möcht­en wir Ihnen arbeit­srechtliche Artikel zu Ihrer Infor­ma­tion zur Ver­fü­gung stellen:

1.) Entschädi­gung nach § 15 Abs. 2 AGG — Ver­mu­tung der Benachteili­gung wegen der Schwerbehinderung

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart Diskr­minierungsentschädi­gung

2.) Ein Arbeit­szeug­nis muss in sich schlüs­sig sein, es darf nicht wider­sprüch­lich sein!

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart Ein Arbeit­szeug­nis muss in sich schlüs­sig sein

3.) Arbeit­ge­ber muss Fahrrad­liefer­an­ten Fahrrad und Mobil­tele­fon als notwendi­ge Arbeitsmit­tel zur Ver­fü­gung stellen

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart Fahrrad­kuri­er und Arbeitsmit­tel                      

4.) Karnevals-Knigge: Wie viel Nar­ren­frei­heit ist am Arbeit­splatz erlaubt?

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Volk­er Görzel, Köln Karneval

5.) Eine Pauscha­l­abgel­tungsabrede für Über­stun­den kann wirk­sam sein

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart Über­stun­den­abgel­tung

6.) Aufgepasst: Auf Resturlaub muss hingewiesen werden!

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Volk­er Görzel, Köln Urlaub

7.) Insol­ven­zrechtlich­er Rang des Urlaub­sabgel­tungsanspruchs bei Inanspruch­nahme der Arbeit­sleis­tung durch den starken vor­läu­fi­gen Insolvenzverwalter

– ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart Urlaub­sabgel­tung in der Insolvenz

8.) Urteile, die Ihre Leser inter­essieren könnten

– Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusam­mengestellt wur­den Urteile

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar.

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen.

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir wür­den uns freuen, wenn die Infor­ma­tio­nen für Sie hil­fre­ich sind und sind für Lob oder Kri­tik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ ‑innen zum Arbeit­srecht aus dem Kreise unser­er Mit­glieder in Ihrer Nähe oder zu bes­timmten Spezial­ge­bi­eten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unser­er Home­page — www.vdaa.de — und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklick­en auf die Land­karte aktivieren können.

Mit fre­undlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihr

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachan­walt für Arbeitsrecht
Fachan­walt für Erbrecht
Präsi­dent des VdAA e.V.

VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.
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