Aktuelles
- AI-Act: Das neue EU-Gesetz für Künstliche Intelligenz kommt – und die Strafen sind hoch 28. August 2025
- Sexuell orientierter Machtmissbrauch eines Vorgesetzten kann teuer werden! 28. August 2025
- Abfindung klingt gut. Aber wer hat überhaupt Anspruch? 25. August 2025
- Einigungsstelle unzuständig bei Abmahnung: Warum der Betriebsrat nicht immer helfen darf 3. August 2025
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 07-2025 2. August 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Posts by VdAA
-
Wirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 22.02.2019, AZ 4 Sa 349/18 Unterbricht eine Reinigungskraft in erheblichem Umfang ihre Arbeit, um in den zu reinigenden Büros mit den dort installierten dienstlichen Telefonen privat […]
-
Wirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 22.02.2019, AZ 4 Sa 349/18 Unterbricht eine Reinigungskraft in erheblichem Umfang ihre Arbeit, um in den zu reinigenden Büros mit den dort installierten dienstlichen Telefonen privat […]
-
Unangemessene Benachteiligung bei der Hinterbliebenenversorgung – Mindestehedauer
(Stuttgart) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, nach der die Hinterbliebenenversorgung entfällt, wenn im Zeitpunkt des Todes des Versorgungsberechtigten die Ehe nicht mindestens zehn Jahre bestanden hat, benachteiligt den unmittelbar […]
-
Verfall von Urlaubsansprüchen – Obliegenheiten des Arbeitgebers
(Stuttgart) Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen […]
-
-
-
-
-
-