Aktuelles
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 11-2023 6. Dezember 2023
- BAG entscheidet: Kein Mitspracherecht bei Verbot der privaten Handynutzung 6. Dezember 2023
- Homeoffice: Wer schummelt, riskiert Kündigung 29. November 2023
- Assistenzhund am Arbeitsplatz: Was ist rechtlich erlaubt? 27. November 2023
- Krankmeldung: Muss der Arbeitgeber dem Arzt immer glauben? 13. November 2023
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Allgemein
-
Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Informationspflicht des Arbeitgebers über Vollzeitstellen
(Stuttgart) Bei der Informationspflicht nach § 7 Abs. 3 TzBfG muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch auf Erhöhung der Arbeitszeit angezeigt hat, individuell und dauerhaft über freie […]
-
Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen
Voraussetzungen für betriebsbedingte Kündigungen *Von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Schlöffel, Düsseldorf Der Beitrag soll dazu dienen, die durch das Gesetz und durch die Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen einer betriebsbedingten […]