Aktuelles
- Gleiche Arbeit, weniger Lohn? Das Bundesarbeitsgericht macht klar: Das geht nicht! 5. November 2025
- Urlaub nach Mutterschutz und Elternzeit: Wann verfällt er wirklich? 5. November 2025
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 10-2025 31. Oktober 2025
- Bundesarbeitsgericht zur Betriebsrentenanpassung bei der Commerzbank 31. Oktober 2025
- Freigestellter Betriebsrat bekommt Getränkemarken – BAG stärkt Gleichbehandlung 31. Oktober 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
-
Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage, Alleinentscheidung bei einer Entscheidung nach Aktenlage, keine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, kein Zurückbehaltungsrecht bei gleichartigen Forderungen, Verfall von vertraglichem Mehrurlaub
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2020, AZ 17 Sa 11/19 1. Ein Urteil nach Lage der Akten gemäß § 331a ZPO setzt voraus, dass in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden […]
-
Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage, Alleinentscheidung bei einer Entscheidung nach Aktenlage, keine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, kein Zurückbehaltungsrecht bei gleichartigen Forderungen, Verfall von vertraglichem Mehrurlaub
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2020, AZ 17 Sa 11/19 1. Ein Urteil nach Lage der Akten gemäß § 331a ZPO setzt voraus, dass in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden […]
-
Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ohne (einfache) Signatur, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Hinweispflicht des Gerichts
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2020, AZ 17 Sa 12/19 Eine Berufungsschrift, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) übermittelt wird, muss zusätzlich von der verantwortenden Person (einfach) signiert worden sein, […]
-
Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ohne (einfache) Signatur, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Hinweispflicht des Gerichts
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2020, AZ 17 Sa 12/19 Eine Berufungsschrift, die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) übermittelt wird, muss zusätzlich von der verantwortenden Person (einfach) signiert worden sein, […]
-
-
-
-
-
-