(Stuttgart) Erbringt ein Sozialleis­tungsträger an einen Arbeit­nehmer Leis­tun­gen, weil der Arbeit­ge­ber die Vergü­tung nicht zahlt, geht der Vergü­tungsanspruch gemäß § 115 Abs. 1 SGB X in Höhe der an den Arbeit­nehmer selb­st gewährten Leis­tun­gen auf den Leis­tungsträger über.

Hinge­gen ist bei Leis­tun­gen der Grund­sicherung für Arbeitssuchende an Mit­glieder ein­er Bedarf­s­ge­mein­schaft nach dem SGB II der Grund­satz der Per­so­n­eniden­tität durch­brochen. Erbringt eine ARGE (jet­zt: Job­cen­ter) Leis­tun­gen an den nicht getren­nt leben­den Ehe­gat­ten, den Lebenspart­ner des Hil­febedürfti­gen und an dessen unver­heiratete Kinder unter 25 Jahren, weil der Arbeit­ge­ber die Vergü­tung an den Arbeit­nehmer nicht zahlt, geht dessen Vergü­tungsanspruch nach der in § 34b SGB II enthal­te­nen Son­der­regelung auch in Höhe der an diese Per­so­n­en erbracht­en Leis­tun­gen auf den Träger der Grund­sicherung über. 

Darauf ver­weist der Köl­ner Fachan­walt für Arbeit­srecht Frhr. Fen­i­more von Bre­dow, Vizepräsi­dent des VDAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hin­weis auf die Mit­teilung des Bun­de­sar­beits­gerichts (BAG) Düs­sel­dorf vom 21.03.2012 zu seinem Urteil vom sel­ben Tage, Az.: 5 AZR 61/11.

Der beklagte Insol­ven­zver­wal­ter blieb dem Kläger für mehrere Monate das Arbeit­sent­gelt schuldig. Der Kläger und seine Ehe­frau bezo­gen deshalb Leis­tun­gen zur Sicherung des Leben­sun­ter­halts nach dem SGB II. Der Beklagte kam der Auf­forderung des Grund­sicherungsträgers, die für bei­de Eheleute erbracht­en Sozialleis­tun­gen zu erstat­ten, nach und zahlte nur den Rest­be­trag an den Kläger aus. Der Kläger fordert Nachzahlung seines Arbeit­sent­gelts in Höhe der sein­er Ehe­frau zuge­flosse­nen Grundsicherung.

Das Arbeits­gericht hat die Zahlungsklage abgewiesen, das Lan­desar­beits­gericht hat ihr stattgegeben. Auf die Revi­sion des Beklagten ist die Sache an das Lan­desar­beits­gericht zurück­ver­wiesen wor­den. Es ist noch festzustellen, in welch­er Höhe die Grund­sicherung erbracht wurde, weil der Beklagte die Vergü­tung nicht gezahlt hat.

Von Bre­dow emp­fahl, dies zu beacht­en und bei Fra­gen zum Arbeit­srecht Recht­srat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VDAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

 

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Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeit­srecht
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