(Stuttgart)  Nach einer Meldung von dpa-Justiz aktuell vom 10.07.2009 müssen die Beschäftigten des Bochumer Opel-Werks vorerst weiter auf ihr Urlaubsgeld verzichten. Am Freitag sei der Betriebsrat vor dem Bochumer Arbeitsgericht mit seinem Versuch gescheitert, die Opel-Geschäftsleitung per Einstweiliger Verfügung zur Auszahlung des Urlaubsgeldes an alle Beschäftigten zu zwingen.

Der Anspruch müsse von jedem Arbeitnehmer individuell eingeklagt werden, urteilten die Richter. Auf das Arbeitsgericht Bochum könnte damit laut der dpa-Meldung eine Flut von Klagen zukommen, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf diese Pressemeldung.

Opel-Mitarbeiter, die beispielsweise so dringend auf das Urlaubsgeld angewiesen sind, dass sie andernfalls ihre Reisen nicht bezahlen könnten, müssten schon in den nächsten Tagen einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung stellen, so das Gericht. Ein Musterprozess, bei dem der Sachverhalt stellvertretend für alle Mitarbeiter geklärt wird, ist rechtlich nicht möglich. Es müsse jeder Fall gesondert geprüft werden, weil jeder Kläger andere finanzielle Voraussetzungen für die Dringlichkeit habe, urteilte das Gericht.

Die Opel-Geschäftsleitung hatte die Auszahlung des Urlaubsgeldes im Juni gestoppt. Anders als ihre Kollegen an den übrigen deutschen Opel-Standorten, die die Einbehaltung des Urlaubsgeldes als Sparmaßnahme akzeptieren, wollen die Bochumer jedoch nicht auf ihre Ansprüche verzichten. «Die Bochumer Belegschaft ist besonders stark von der Kurzarbeit betroffen», betont der Bochumer Betriebsratsvorsitzende Rainer Einenkel. Daher seien die Mitarbeiter auf die Auszahlung auch in besonderem Maße angewiesen.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts bezeichnete Einenkel als «unsinnig». Es könne nicht sein, dass nun jeder einzelne Opelaner einen Rechtsanwalt bezahlen müsse, um seinen «festgeschriebenen Anspruch» durchzusetzen. Betriebsrats-Anwalt Michael Dornieden nutzte die Verhandlung zu scharfen Attacken auf die Opel-Geschäftsleitung: «Sich einfach so über bestehende Vereinbarungen hinwegzusetzen, ist ein unwürdiges Verhalten.»

Henn empfahl, die dpa-Meldung und die Hinweise zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.   

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