Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 700 Rechtsanwälten/innen, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zur Verfügung stellen:

  1. Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart    Wirksamkeit einer Freistellungsklausel-Widerruf der Dienstwagennutzung

  1. Neue Krankschreibung direkt im Anschluss – muss der Arbeitgeber dann nochmal zahlen?

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Neue Krankschreibung direkt im Anschluss-muss der Arbeitgeber dann nochmal zahlen – Kopie – Kopie

  1. Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis

  1. Darf ein kirchlicher Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich aus der Kirche austrete?

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Darf ein kirchlicher Arbeitgeber mir kündigen wenn ich aus der Kirche austrete – Kopie

  1. Ordentliche Kündigung eines Busfahrers nach grob fahrlässigem, schwerem Verkehrsunfall gerechtfertigt

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Kiel  Ordentliche Kündigung eines Busfahrers nach grob fahrlässigem Verkehrsunfall gerechtfertigt

  1. Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden  Urteile 03-04-2026

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Gerne können wir Ihnen bei Bedarf auch Interviewpartner zu arbeitsrechtlichen Themen vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Präsident des VdAA e.V.

 

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