VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 02- 2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der VdAA ist ein Ver­band von mehr als 600 Recht­san­wäl­ten, die sich auf das Arbeit­srecht spezial­isiert haben. 

Auch mit dieser Aus­gabe möcht­en wir Ihnen arbeit­srechtliche Artikel zu Ihrer Infor­ma­tion zur Ver­fü­gung stellen: 

1.) Frist­lose Kündi­gung unwirk­sam, wenn der Betrieb­srat nicht vorher umfassend unter­richtet wurde — ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Jens Klar­mann, Kiel 

2.) Betrieblich­es Eingliederungs­man­age­ment — Überwachungsrecht des Betrieb­srats — ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart 

3.) Frage nach der Schwer­be­hin­derung im beste­hen­den Arbeitsver­hält­nis — ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart 

4.) Das Prob­lem der frei­willi­gen Son­derzahlun­gen — ein Artikel von Recht­san­walt Fachan­walt für Arbeit­srecht Ste­fan Schlöf­fel, Düsseldorf 

5.) Bun­de­sar­beits­gericht zu Mehrar­beit und Vergü­tungser­wartung – ein Artikel von Recht­san­walt und  Fachan­walt für Arbeit­srecht Jens Klar­mann, Kiel 

6.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser inter­essieren kön­nten. Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusam­mengestellt wurden. 

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar. 

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Wir wür­den uns freuen, wenn die Infor­ma­tio­nen für Sie hil­fre­ich sind und sind für Lob oder Kri­tik immer dankbar. 

Wenn Sie Rechtsanwälte/ ‑innen zum Arbeit­srecht aus dem Kreise unser­er Mit­glieder in Ihrer Nähe oder zu bes­timmten Spezial­ge­bi­eten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unser­er Home­page — www.vdaa.de — und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklick­en auf die Land­karte aktivieren können. 

Mit fre­undlichen Grüßen 

Ihr 

Michael Henn
Recht­san­walt
Fachan­walt für Arbeit­srecht
Fachan­walt für Erbrecht
Präsi­dent des VdAA e.V.
 

VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 — 3058 9320
Fax: 0711 —  3058 9311
Email: info@vdaa.de
www.vdaa.de
 

 

 

 
 
 
 

VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 02- 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Ver­band von mehr als 600 Recht­san­wäl­ten, die sich auf das Arbeit­srecht spezial­isiert haben.

Auch mit dieser Aus­gabe möcht­en wir Ihnen arbeit­srechtliche Artikel zu Ihrer Infor­ma­tion zur Ver­fü­gung stellen: 

1.) Bei län­ger­er Arbeit­sun­fähigkeit muss der Dienst­wa­gen ste­hen bleiben — ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Peter Kre­bühl, Frankfurt 

2.) Mil­liar­den­beitrags­forderung der Deutschen Renten­ver­sicherung Bund nach dem Beschluss des BAG über die man­gel­nde Tar­if­fähigkeit der CGZP? — ein Artikel von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeit­srecht und Sozial­recht Lukas Weit­brecht, Hamburg

3.) Wille und Wort­laut: Trotz Tar­if­flucht kann Tar­ifver­trag maßgebend bleiben — ein Artikel von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeit­srecht Dr. Nor­bert Pflüger, Frankfurt 

4.) Bun­de­sar­beits­gericht zur geschlechts­be­zo­ge­nen Benachteili­gung bei tar­i­flichem Vor­ruh­e­s­tand  — eine Presseerk­lärung von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart 

5.) Bun­de­sar­beits­gericht zur Kündi­gung wegen Arbeitsver­weigerung aus Glaubens­grün­den — eine Presseerk­lärung von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Jens Klar­mann, Kiel 

6.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser inter­essieren kön­nten. Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze und links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusam­mengestellt wurden.

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar. 

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Wir wür­den uns freuen, wenn die Infor­ma­tio­nen für Sie hil­fre­ich sind und sind für Lob oder Kri­tik immer dankbar.
 
Wenn Sie Rechtsanwälte/ ‑innen zum Arbeit­srecht aus dem Kreise unser­er Mit­glieder in Ihrer Nähe oder zu bes­timmten Spezial­ge­bi­eten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unser­er Home­page – www.vdaa.de — und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklick­en auf die Land­karte aktivieren können. 

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn 
Recht­san­walt
Fachan­walt für Arbeit­srecht
Fachan­walt für Erbrecht
Präsi­dent des VdAA e.V.  
VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9320
Fax: 0711 —  3058 9311
Email: info@vdaa.de
www.vdaa.de

 
 
 
 

VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 02 — 2010

 

 Sehr geehrte Damen und Herren, 

der VdAA ist ein Ver­band von mehr als 500 Recht­san­wäl­ten, die sich auf das Arbeit­srecht spezial­isiert haben. 

Zusät­zlich zu unseren Presseerk­lärun­gen möcht­en wir Ihnen von jet­zt an monatlich auch kosten­frei arbeit­srechtliche Artikel zur Ver­fü­gung stellen. 

Diesen Monat bieten wir Ihnen nach­fol­gende Artikel an: 

1.) Betrieb­s­be­d­ingte Kündi­gung  — ein Artikel von Recht­san­walt Ste­fan Schlöf­fel, Düs­sel­dorf 

2.) Änderun­gen im Arbeits- und Sozial­recht 2010 — ein Artikel von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Ste­fan Haas, Düsseldorf 

3.) Betrieb­sratswahl 2010 – welche Rechte, Pflicht­en und Ein­flussmöglichkeit­en hat der Arbeit­ge­ber? — ein Artikel von Rechtsanwalt/ Dr. Michael Mey­er und Recht­san­wältin Zora Krämer, Neu-Isen­berg 

4.) Höher­grup­pierung im öffentlichen Dienst — ein Artikel von Recht­san­walt Robert C. Lentzsch, Frank­furt am Main 

5.) Urlaubs- und Urlaub­sabgel­tungsansprüche bei Arbeit­sun­fähigkeit — ein Artikel von Rech­tan­wältin Dr. Bet­ti­na Schwing, Bremen 

6.) Beweisver­w­er­tungsver­bot im Kündi­gungss­chutzprozess — Mithören von Tele­fonge­sprächen — ein Artikel von Recht­san­walt Ronald Karst, Wiesbaden 

7.) Ver­set­zung ein­er Tageszeitungsredak­teurin in eine Entwick­lungsredak­tion — eine Presserk­lärung von Recht­san­walt Michael Henn, Stuttgart 

8.) Deutsche Kündi­gungs­fris­ten euro­parechtswidrig — ein Artikel von Recht­san­walt Armin Rudolf, Hannover 

9.) Berech­nung von Kündi­gungs­fris­ten: Beschäf­ti­gungszeit­en vor dem 25. Leben­s­jahr zählen mit! — ein Artikel von Recht­san­walt Christoph J. Hauptvo­gel, München 

10.) Basics Arbeit­srecht – Anwend­barkeit des Kündi­gungss­chutzge­set­zes — ein Artikel von Recht­san­walt Armin Rudolf, Hannover 

11.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser inter­essieren kön­nte. Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze und links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusam­mengestellt wurden. 

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar. 

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Mit fre­undlichen Grüßen
Ihr

Michael Henn
 
Recht­san­walt
Fachan­walt für Arbeit­srecht
Fachan­walt für Erbrecht
Präsi­dent des VdAA e.V.  
VdAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.
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