Sehr geehrte Damen und Herren, 

der VdAA ist ein Ver­band von mehr als 600 Recht­san­wäl­ten, die sich auf das Arbeit­srecht spezial­isiert haben. 

Auch mit dieser Aus­gabe möcht­en wir Ihnen arbeit­srechtliche Artikel zu Ihrer Infor­ma­tion zur Ver­fü­gung stellen: 

1.) Rechte von Schwan­geren gestärkt: Auch eine Schwanger­schaftsvertre­tung muss keine Auskun­ft über Schwanger­schaft geben

– ein Artikel von Recht­san­walt, Fachan­walt für Arbeit­srecht Klaus-Dieter Franzen, Bremen 

2.) Kom­men­tierte Recht­sprechun­gen zum Arbeitsrecht

– von Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht Christoph J. Burgmer und Recht­san­walt Chris­t­ian H. Fis­ch­er, Düsseldorf 

3.) Masse­nent­las­sun­gen – Achtung: For­malfehler ver­mei­den! Bescheid der Arbeit­sagen­tur heilt Fehler nicht.

– ein Artikel von Frau Recht­san­wältin, Fachan­wältin für Arbeit­srecht Dr. Alexan­dra Henkel, Berlin 

4.) Wieder­hol­ung der frist­losen Kündi­gung möglich nach Ken­nt­nis der Schwer­be­hin­derteneigen­schaft – Beginn der Zwei-Wochen-Frist nach § 91 Abs. 2 SGB IX

– ein Artikel von Frau Recht­san­wältin, Fachan­wältin für Arbeit­srecht Moni­ka Birn­baum, Berlin 

5.) Arbeit­szeug­nis — kein Anspruch des Arbeit­nehmers auf Dank und gute Wünsche

– ein Artikel von Recht­san­walt, Fachan­walt für Arbeit­srecht Michael Henn, Stuttgart 

6.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser inter­essieren kön­nten. Hier­bei han­delt es sich um Leit­sätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusam­mengestellt wurden. 

Sämtliche Artikel dür­fen von Ihnen kosten­frei ver­wen­det wer­den unter der Voraus­set­zung, dass im Artikel zumin­d­est der Name und der Sitz des Autors und der Name unser­er Vere­ini­gung erwäh­nt wer­den. Tex­tän­derun­gen bit­ten wir mit dem jew­eili­gen Autor oder mit der Schriftleitung abzus­tim­men. Für die Übersendung eines Belegex­em­plars wären wir dankbar. 

Die Artikel wur­den mit großer Sorgfalt erstellt, den­noch müssen wir jede Haf­tung ausschließen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Wir wür­den uns freuen, wenn die Infor­ma­tio­nen für Sie hil­fre­ich sind und sind für Lob oder Kri­tik immer dankbar. 

Wenn Sie Rechtsanwälte/ ‑innen zum Arbeit­srecht aus dem Kreise unser­er Mit­glieder in Ihrer Nähe oder zu bes­timmten Spezial­ge­bi­eten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unser­er Home­page — www.vdaa.de — und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklick­en auf die Land­karte aktivieren können. 

Mit fre­undlichen Grüßen und den besten Wün­schen für das Neue Jahr 

Ihr 

Michael Henn
Recht­san­walt
Fachan­walt für Arbeit­srecht
Fachan­walt für Erbrecht
Präsi­dent des VdAA e.V.
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