Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 700 Rechtsanwälten/innen, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe  möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel  zur Verfügung stellen.

  1. Fehler bei der Massenentlassungsanzeige

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart  Fehler bei der Massenentlassungsanzeige

  1. WM während der Arbeitszeit: Darf mir mein Chef das Fußballschauen verbieten?

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  WM während der Arbeitszeit – Darf mir mein Chef das Fußballschauen verbieten

  1. Sommer, Sonne, Sonnenschein: Dürfen Arbeitnehmer bei großer Hitze einfach nach Hause gehen?

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Sommer, Sonne, Sonnenschein – Dürfen Arbeitnehmer bei großer Hitze einfach nach Hause gehen

  1. Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Kiel  Vorwirkender Kündigungsschutz vor Zeitabschnitten einer Elternzeit

  1. Arbeitsgericht Berlin: AGG-Klage einer nicht-binären Person – Entschädigungsklage wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Kiel  Arbeitsgericht Berlin – AGG-Klage einer nicht-binären Person-Entschädigungsklage abgewiesen

  1. LAG Niedersachsen weist Berufung gegen Urteil über Schadenersatzansprüche von Mitarbeitern wegen behaupteter Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz zurück

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart  LAG Niedersachsen weist Berufung gegen Urteil über Schadenersatzansprüche zurück

  1. Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden  Urteile 06-2026

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Gerne können wir Ihnen bei Bedarf auch Interviewpartner zu arbeitsrechtlichen Themen vermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Erbrecht

Präsident des VdAA e.V.

 

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