Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 650 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:

1.) Der Mindestlohn kommt

Nicht alle Konsequenzen sind dabei auf den ersten Blick ersichtlich  Der Mindestlohn kommt2

— ein Artikel von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Katrin Etteldorf, Dresden 

2.) Bundesarbeitsgericht zur Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs bei Mobbing

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Köln Mobbing3

3.) Urlaub – Ausschluss von Doppelansprüchen

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart Urlaubsansprüche4

4.) Arbeitsverhältnis mit Entleihunternehmen im Falle eines Scheinwerkvertrages trotz bestehender (Vorrats-) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Verleihunternehmen zu Stande gekommen

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart Werkvertrag7

5.) Weihnachtsfeier und Weihnachtsgeschenke des Arbeitgebers

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Klaus-Dieter Franzen, Bremen Weihnachtsgeschenke6

6.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten.- Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden. Urteile5

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.

Bei der Gelegenheit möchte auch ich es nicht versäumen, Ihnen für Ihr Interesse an unserem Verband auch in diesem Jahr zu danken sowie Ihnen allen und Ihren Familien ein besinnliches und friedvolles Fest und hiernach alles Gute zum Jahreswechsel zu wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Kronprinzstraße 14
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9320
Fax: 0711 –  3058 9311
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