Aktuelles
- Einigungsstelle unzuständig bei Abmahnung: Warum der Betriebsrat nicht immer helfen darf 3. August 2025
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 07-2025 2. August 2025
- Bundesarbeitsgericht: Keine Entscheidung zur Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbands Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) 2. August 2025
- Formularmäßige Freistellungsberechtigung des Arbeitgebers ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist 1. August 2025
- Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung 1. August 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Posts by VdAA
-
BetrAVG § 2 Abs. 2 Satz 4
BGH, Beschluss vom 12.06.2020, AZ IV ZR 124/19 Ausgabe: 07-2020 Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne von §1b Abs.2 Satz1 BetrAVG unterliegt die Vorausabtretung des mit dem […]
-
Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage, Alleinentscheidung bei einer Entscheidung nach Aktenlage, keine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, kein Zurückbehaltungsrecht bei gleichartigen Forderungen, Verfall von vertraglichem Mehrurlaub
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2020, AZ 17 Sa 11/19 1. Ein Urteil nach Lage der Akten gemäß § 331a ZPO setzt voraus, dass in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden […]
-
Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage, Alleinentscheidung bei einer Entscheidung nach Aktenlage, keine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, kein Zurückbehaltungsrecht bei gleichartigen Forderungen, Verfall von vertraglichem Mehrurlaub
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2020, AZ 17 Sa 11/19 1. Ein Urteil nach Lage der Akten gemäß § 331a ZPO setzt voraus, dass in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden […]
-
Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage, Alleinentscheidung bei einer Entscheidung nach Aktenlage, keine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, kein Zurückbehaltungsrecht bei gleichartigen Forderungen, Verfall von vertraglichem Mehrurlaub
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2020, AZ 17 Sa 11/19 1. Ein Urteil nach Lage der Akten gemäß § 331a ZPO setzt voraus, dass in einem früheren Termin mündlich verhandelt worden […]
-
-
-
-
-
-