Aktuelles
- Kündigung, Freistellung und Dienstwagen – BAG setzt klare Grenzen 28. April 2026
- Teilzeit benachteiligt? BAG kippt starre Überstunden-Regeln 28. April 2026
- Ordentliche Kündigung eines Busfahrers nach grob fahrlässigem schwerem Verkehrsunfall gerechtfertigt 23. April 2026
- Darf ein kirchlicher Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich aus der Kirche austrete? 20. April 2026
- Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis 19. April 2026
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Posts by VdAA
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Internationaler Luftverkehrsbetrieb – Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2022, AZ 2 Sa 16/21 Ausgabe: 09-2022 1. Der Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG beruht auf einer gesetzlichen Fiktion und ist vom Betriebsbegriff des […]
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Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Regelungssperre – Öffnungsklausel – Schichtzuschlag
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.09.2022, AZ 19 Sa 6/22 Ausgabe: 09-2022 1. Eine Betriebsvereinbarung unterfällt der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn sie die Zahlung einer stundenbezogenen und […]
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Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen eine Direktionsrechtsausübung durch den Arbeitgeber, die zu einem Wegfall einer (Funktions-) Zulage führt, ist der Wert eines Antrags auf Fortsetzung des zulagenauslösenden Einsatzes mit dem 36-fachen Monatszulagenwert zu bemessen, jedoch der Höhe nach auf maximal drei Monatsentgelte begrenzt (Ziffer I.14. i.V.m. Ziffer I.4.2 des Streitwertkatalogs i.d.F. vom 09. Februar 2018).
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.09.2022, AZ 12 Ta 343/22 Ausgabe: 11-2022 Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…
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Der Wert eines Antrags auf Zustimmung zur Reduzierung der Arbeitszeit bemisst sich nach der Höhe der 36-fachen Differenz zwischen der bisherigen und der sich aus der Arbeitszeitreduzierung ergebenden Vergütung und ist der Höhe nach auf maximal drei Monatsentgelte begrenzt (Ziffer I.4.2 des Streitwertkatalogs i.d.F. vom 09. Februar 2018).
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.09.2022, AZ 12 Ta 337/22 Ausgabe: 11-2022 Weitere Informationen: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/docum…
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