Aktuelles
- Protokolldaten am Arbeitsplatz: Was Unternehmen auswerten dürfen 26. August 2026
- Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt wegen höherer Vergütung vergleichbarer männlicher Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg teilweise erfolgreich 21. August 2026
- Krank im Urlaub: Wann Beschäftigte ihre Urlaubstage zurückbekommen 21. August 2026
- Meinungsfreiheit im Job: Wie weit darf Kritik am Arbeitgeber gehen? 21. August 2026
- Arbeitsunfähigkeit und dringliche Arbeiten 18. August 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
-
Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz; Schwerbehinderter; Offenbarungspflicht
Verwaltungsgericht Gera, Beschluss vom 20.01.2020, AZ 1 K 2039/18 Ausgabe: 3 – 2020 Der Bewerber muss dem Arbeitgeber über seine Schwerbehinderteneigenschaft bzw. eine Gleichstellung damit regelmäßig im Bewerbungsschreiben informieren. Eingestreute […]
-
Außerordentliche Kündigung – Meinungsfreiheit – Rücksichtnahmepflicht – Verharmlosung des Holocaust
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2020, AZ 9 Sa 434/19 Die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, […]
-
Außerordentliche Kündigung – Meinungsfreiheit – Rücksichtnahmepflicht – Verharmlosung des Holocaust
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2020, AZ 9 Sa 434/19 Die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, […]
-
Außerordentliche Kündigung – Meinungsfreiheit – Rücksichtnahmepflicht – Verharmlosung des Holocaust
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2020, AZ 9 Sa 434/19 Die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, […]
-
-
-
-
-
-