Aktuelles
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 04-2025 1. Mai 2025
- Überstunden: Was Sie wissen müssen 1. Mai 2025
- Alkoholverbot an Bord eines Schiffes – Bereitschaftsdienst 28. April 2025
- Verzugszinsen nach fehlerhafter Eingruppierung; Verschulden; objektiv zweifelhafte Rechtslage; Verjährung; Verjährungsverzicht 28. April 2025
- dienstliche Beurteilung, Einzelbewertung, Ankertext, Plausibilisierung, Konkretisierung 28. April 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
-
Anfechtung arglistige Täuschung – Fragerecht des Arbeitgebers – Kündigung – Kündigungsschutzklage – Lebenslauf – Personalfragebogen – Rechtskraft – Rechtsstaatsprinzip – Streitgegenstand – Verwirkung
Die Rechtskraft des Urteils in einem Vorprozess, demgemäß eine zum 30.09.2015 ausgesprochene Kündigung vom 24.06.2015 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst hat, steht einer späteren gerichtlichen Feststellung nicht entgegen, wonach […]
-
Anfechtung arglistige Täuschung – Fragerecht des Arbeitgebers – Kündigung – Kündigungsschutzklage – Lebenslauf – Personalfragebogen – Rechtskraft – Rechtsstaatsprinzip – Streitgegenstand – Verwirkung
Die Rechtskraft des Urteils in einem Vorprozess, demgemäß eine zum 30.09.2015 ausgesprochene Kündigung vom 24.06.2015 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst hat, steht einer späteren gerichtlichen Feststellung nicht entgegen, wonach […]
-
Anfechtung arglistige Täuschung – Fragerecht des Arbeitgebers – Kündigung – Kündigungsschutzklage – Lebenslauf – Personalfragebogen – Rechtskraft – Rechtsstaatsprinzip – Streitgegenstand – Verwirkung
Die Rechtskraft des Urteils in einem Vorprozess, demgemäß eine zum 30.09.2015 ausgesprochene Kündigung vom 24.06.2015 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgelöst hat, steht einer späteren gerichtlichen Feststellung nicht entgegen, wonach […]
-
Berufliche Weiterbildung – Yoga – Entspannungstechniken – Bildungsurlaub
1. Ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen. 2. Bildungsurlaub in Berlin dient entweder der beruflichen Weiterbildung oder der politischen Bildung. 3. Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung erlernen, rechtfertigt die Annahme […]
-
-
-
-
-
-