Aktuelles
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 04-2025 1. Mai 2025
- Überstunden: Was Sie wissen müssen 1. Mai 2025
- Alkoholverbot an Bord eines Schiffes – Bereitschaftsdienst 28. April 2025
- Verzugszinsen nach fehlerhafter Eingruppierung; Verschulden; objektiv zweifelhafte Rechtslage; Verjährung; Verjährungsverzicht 28. April 2025
- dienstliche Beurteilung, Einzelbewertung, Ankertext, Plausibilisierung, Konkretisierung 28. April 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
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Arbeitsgerichte
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Anrechnung Höhergruppierungsgewinn durch Einführung einer neuen Entgeltordnung auf persönliche Zulage
Eine persönliche Zulage aus der Überleitung in den BzTV-N BW nach § 24 Abs. 1 Nr. 5 BzTV-N BW wird nach der Anrechnungsklausel der Vorbemerkung 1 zur Anlage 1 des […]
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Direktionsrecht – Inhalt des Arbeitsverhältnisses – Streitwert
Die Bewertung einer Streitigkeit über die Wirksamkeit der Ausübung des Direktionsrechts und über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses orientiert sich am Monatsverdienst, wobei in weniger gravierenden Fällen von einer Bruttomonatsvergütung auszugehen […]
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Direktionsrecht – Inhalt des Arbeitsverhältnisses – Streitwert
Die Bewertung einer Streitigkeit über die Wirksamkeit der Ausübung des Direktionsrechts und über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses orientiert sich am Monatsverdienst, wobei in weniger gravierenden Fällen von einer Bruttomonatsvergütung auszugehen […]
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Einstellungsanspruch eines betriebsbedingt entlassenen Arbeitnehmers gegen ein Schwesterunternehmen seines bisherigen Arbeitgebers aufgrund eines Beitritts des Schwesterunternehmens zu dem Interessenausgleich des bisherigen Arbeitgebers – Auslegung einer Beitrittserklärung eines Schwesterunternehmens zu dem Interessenausgleich eines Unternehmens – Auslegung eines in einem als Betriebsvereinbarung abgeschlossenen Interessenausgleich enthaltenen Einstellungsanspruchs – Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier Kriterien der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG
Bei Zusammentreffen der folgenden Umstände ist ein Fall gegeben, bei dem die soziale Auswahl des Arbeitgebers den von § 1 Abs. 3 KSchG eingeräumten Wertungsspielraum überschreitet und fehlerhaft ist: 1. […]
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