Aktuelles
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 10-2025 31. Oktober 2025
- Bundesarbeitsgericht zur Betriebsrentenanpassung bei der Commerzbank 31. Oktober 2025
- Freigestellter Betriebsrat bekommt Getränkemarken – BAG stärkt Gleichbehandlung 31. Oktober 2025
- Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis 31. Oktober 2025
- Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht 24. Oktober 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Arbeitsgerichte
-
Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) darf die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern
Europäischer Gerichtshof Luxemburg, Beschluss vom 18.10.2022, AZ 169/22 Ausgabe: 10-2022 Quelle: Pressemitteilung Schreibt das nationale Recht für die umzuwandelnde Gesellschaft einen getrennten Wahlgang für die Wahl der von den Gewerkschaften […]
-
Rückzahlungsvereinbarung über Fort-/Weiterbildungskosten – vorzeitiges Ausscheiden aus der Fortbildungsmaßnahme auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers – gleichzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 12.10.2022, AZ 8 Sa 123/22 Ausgabe: 12-2022 Weitere Informationen: https://www.juris.de/jportal/portal/page/bsndpr…
-
Rechtsweg bei einer gegen den Arbeitgeber gerichteten Entschädigungsklage nach § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 IFSG im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Absonderung in häuslicher Quarantäne bei Covid-19-Infektion
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2022, AZ 3 Ta 278/22 Ausgabe: 12-2022 1. Kommen für den Streitgegenstand einer Klage mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, die unterschiedlichen Rechtswegen zugeordnet sind, ist das angerufene […]
-
Sozialauswahl anhand einer „Qualifizierungs-Matrix“
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 06.10.2022, AZ 18 Sa 1548/21 Ausgabe: 09-2022 1. § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG erkennt nur die Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur als berechtigtes betriebliches Interesse […]
-
-
-
-
-
-