Aktuelles
- KI-Agenten im Unternehmen: Muss der Betriebsrat bei der Einführung mitbestimmen? 6. Juli 2026
- Homeoffice: Gewohnheit oder echter Rechtsanspruch? 3. Juli 2026
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 06-2026 2. Juli 2026
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Bundeswehr darf Stabsfeldwebel-Beförderungen vorerst aussetzen 2. Juli 2026
- Arbeitszeit im Unternehmen: Wann entscheidet der Gesamtbetriebsrat statt des örtlichen Betriebsrats? 2. Juli 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Schadensersatz für verspätete Beantwortung des datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehrens / Arbeitsgericht Düsseldorf verurteilt Arbeitgeber zur Zahlung von EUR 5.000,- Schadensersatz
(Stuttgart) Die Datenschutzgrundverordnung sieht in Art. 15 einen umfassenden Auskunftsanspruch über die verarbeiteten personenbezogenen Daten vor. Mit einem aktuellen Urteil hat das Arbeitsgericht Düsseldorf nunmehr einen Arbeitgeber zur Zahlung von […]
-
-
-
-
-
-
-
-
-