Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 700 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch in diesen schwierigen Zeiten möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:

1.) Auf Resturlaub muss hingewiesen werden!

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Auf Resturlaub muss hingewiesen werden

2.)  Betriebliche Altersversorgung – Ablösung einer Versorgungszusage

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart  Betriebliche Altersversorgung

3.) Kinderbetreuung und Corona: Was berufstätige Eltern wissen müssen

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln    Kinderbetreuung und Corona

4.) Rekordbußgeld für Verstoß gegen Arbeitnehmerdatenschutz in Höhe von rund 35 Millionen Euro gegen Unternehmen verhängt

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg  Rekordbußgeld wegen Datenschutzverstoß

5.) Ruhegeld — Ablösung — Überversorgung

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Köln   Ruhegeld-Ablösung-Überversorgung

6.) Tipps und Tricks zum Datenschutz im Homeoffice

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln   Tipps und Tricks zum Datenschutz im Homeoffice

7.) Weihnachtsgeschenke in der Geschäftswelt – Das müssen Sie beachten!

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln   Weihnachtsgeschenke in der Geschäftswelt

8.) Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

— Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden   Urteile

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Kronprinzstraße 14
70173 Stuttgart
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Fax: 0711 – 3058 9311
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