Sehr geehrte Damen und Herren,

der VdAA ist ein Verband von mehr als 700 Rechtsanwälten/innen, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zur Verfügung stellen:

  1. Landesarbeitsgericht Köln: DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart  Landesarbeitsgericht Köln – DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen

  1. Sexuell orientierter Machtmissbrauch eines Vorgesetzten kann teuer werden!

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Sexuell orientierter Machtmissbrauch eines Vorgesetzten kann teuer werden

  1. Einigungsstelle unzuständig bei Abmahnung: Warum der Betriebsrat nicht immer helfen darf

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Einigungsstelle unzuständig bei Abmahnung – Warum der Betriebsrat nicht immer helfen darf

  1. Bundesarbeitsgericht: Keine Entscheidung zur Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbands Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DNN)

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart  BAG – Keine Entscheidung zur Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbands -DDN

  1. Abfindung klingt gut. Aber wer hat überhaupt Anspruch?

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Abfindung klingt gut – Aber wer hat überhaupt Anspruch

  1. AI-Act: Das neue EU-Gesetz für künstliche Intelligenz kommt–und die Strafen sind hoch

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  AI-Act – Das neue EU-Gesetz für künstliche Intelligenz kommt- – und die Strafen sind hoch

  1. Selbstständig oder Arbeitnehmer? So entscheidet das Gericht

ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln  Selbstständig oder Arbeitnehmer – So entscheidet das Gericht

Aktuelle Urteile können wir Ihnen diesen Monat nicht anbieten, es wurden keine neue Entscheidungen veröffentlicht.

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.

Gerne können wir Ihnen bei Bedarf auch Interviewpartner zu arbeitsrechtlichen Themen vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.

VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.

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