Sehr geehrte Damen und Herren,
der VdAA ist ein Verband von mehr als 700 Rechtsanwälten/innen, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.
Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zur Verfügung stellen:
- Landesarbeitsgericht Köln: DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart Landesarbeitsgericht Köln – DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen
- Sexuell orientierter Machtmissbrauch eines Vorgesetzten kann teuer werden!
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Sexuell orientierter Machtmissbrauch eines Vorgesetzten kann teuer werden
- Einigungsstelle unzuständig bei Abmahnung: Warum der Betriebsrat nicht immer helfen darf
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Einigungsstelle unzuständig bei Abmahnung – Warum der Betriebsrat nicht immer helfen darf
- Bundesarbeitsgericht: Keine Entscheidung zur Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbands Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DNN)
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart BAG – Keine Entscheidung zur Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbands -DDN
- Abfindung klingt gut. Aber wer hat überhaupt Anspruch?
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Abfindung klingt gut – Aber wer hat überhaupt Anspruch
- AI-Act: Das neue EU-Gesetz für künstliche Intelligenz kommt–und die Strafen sind hoch
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln AI-Act – Das neue EU-Gesetz für künstliche Intelligenz kommt- – und die Strafen sind hoch
- Selbstständig oder Arbeitnehmer? So entscheidet das Gericht
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln Selbstständig oder Arbeitnehmer – So entscheidet das Gericht
Aktuelle Urteile können wir Ihnen diesen Monat nicht anbieten, es wurden keine neue Entscheidungen veröffentlicht.
Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.
Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.
Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.
Gerne können wir Ihnen bei Bedarf auch Interviewpartner zu arbeitsrechtlichen Themen vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Gerokstraße 8 70188 Stuttgart
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