Aktuelles
- KI-Agenten im Unternehmen: Muss der Betriebsrat bei der Einführung mitbestimmen? 6. Juli 2026
- Homeoffice: Gewohnheit oder echter Rechtsanspruch? 3. Juli 2026
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 06-2026 2. Juli 2026
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Bundeswehr darf Stabsfeldwebel-Beförderungen vorerst aussetzen 2. Juli 2026
- Arbeitszeit im Unternehmen: Wann entscheidet der Gesamtbetriebsrat statt des örtlichen Betriebsrats? 2. Juli 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk – Zweifel an der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger e. V. (ZDS) – Beitragspflicht für Betriebe ohne Arbeitnehmer
(Stuttgart) Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ernsthafte Zweifel an der Tariffähigkeit und der Tarifzuständigkeit des am Abschluss der Tarifverträge über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk vom […]
-
Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
(Stuttgart) Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag iSd. §§ 320 ff. BGB. Die Karenzentschädigung ist Gegenleistung für die Unterlassung von […]
-
EU-DSGVO: Datenschutz im Arbeitsverhältnis
(Stuttgart) In den nächsten Monaten wird die EU-DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz im Mittelpunkt des unternehmerischen Interesses stehen müssen. Denn der Countdown läuft unerbittlich dem 25. Mai 2018 entgegen. Bis […]
-
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den Betrieb der wirtschaftlichen Einheit verantwortlichen Person
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hatte eine weitere Entscheidung zu fällen, ob und wann ein Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB vorliegt. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, […]
-
-
-
-
-
-