Aktuelles
- Urteil: Betriebsrat hat Anspruch auf eine eigene Emailadresse 21. September 2025
- Streik: Kein Weihnachtsgeld? 21. September 2025
- Affäre und Liebe im Büro – romantisch oder riskant? 18. September 2025
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt 18. September 2025
- EuGH: Diskriminierung am Arbeitsplatz: Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder 16. September 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
(Stuttgart) Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots Schadensersatz fordern; er kann statt dessen auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte […]
-
Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer heimlich filmen
(Stuttgart) In den vergangenen Jahren wurde bekannt, dass mehrere Lebensmittelketten ihre Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht hatten. Die Aufregung war groß und führte zu einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes („Lex Lidl“). […]
-
Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat soeben eine Entscheidung dazu getroffen, ob der Verzicht einer angestellten Lehrerin auf Erstattung ihrer anlässlich einer mehrtägigen Schulfahrt entstandenen Reisekosten in einem Formularblatt rechtmäßig ist. Darauf […]
-
„Ausbeuter und Menschenschinder“: Beleidigender Eintrag auf Facebook kostet Ausbildungsplatz
(Stuttgart) Auch Äußerungen von Arbeitnehmern im Internet können erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer zwar berechtigt, Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen zu äußern. Diese darf […]
-
-
-
-
-
-