Aktuelles
- Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – Workday 9. Mai 2025
- Homeoffice auf Rezept? – Kann der Arzt Homeoffice verordnen? 8. Mai 2025
- Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post 7. Mai 2025
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 04-2025 1. Mai 2025
- Überstunden: Was Sie wissen müssen 1. Mai 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Archive for November, 2009
-
Weisungsrecht des Arbeitgebers für die Arbeitszeitverteilung bei Sonn- und Feiertagsarbeit
(Stuttgart) Wollen die Vertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers für die Arbeitszeitverteilung durch eine konstitutive Regelung einschränken, müssen hierfür besondere Anhaltspunkte bestehen. Das gilt auch für den Ausschluss gesetzlich und kollektivrechtlich […]
-
Verwaltungsgericht Koblenz: Keine wirksame Höchstaltersgrenze für Verbeamtung
(Stuttgart) Nach zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz kann das Land Rheinland-Pfalz den Antrag zweier Lehrerinnen auf Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht mit der Begründung ablehnen, sie überschritten die Höchstaltersgrenze von […]
-
Kein Ausschluss von Transfer-Kurzarbeitergeld durch die Gewährung von Urlaub
(Stuttgart) Mit Wirkung vom 01.01.2004 wurde durch die so genannten Hartz-Gesetze auch das neue Instrument des Transfer-Kurzarbeitergeldes zur sozialen Abfederung betrieblicher Restrukturierungsprozesse eingeführt. Leistungsvoraussetzung ist u. a. ein dauerhafter Arbeitsausfall bei […]
-
Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen im Falle einer Kündigung
(Stuttgart) Schwangeren Arbeitnehmerinnen, denen gekündigt wurde, muss ein wirksamer gerichtlicher Schutz der ihnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte zur Verfügung stehen. Darauf verweist der Düsseldorfer Fachanwalt für Arbeitsrecht Karsten Haase, […]
-
-
Auch der Weg zum Mittagessen der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
-
-
-
-