Aktuelles
- Betriebsratswahl – Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze 25. April 2024
- Arbeitsgericht: Freie Fahrt für ChatGPT am Arbeitsplatz! 24. April 2024
- Entlastung oder Enttäuschung? Digitale Arbeitsverträge mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz? 24. April 2024
- Brückentage strategisch nutzen: Arbeitsrechtliche Tipps für mehr Urlaub! 24. April 2024
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 03-2024 9. April 2024
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Archive for Januar, 2010
-
Bundesarbeitsgericht: Unzureichende Deutschkenntnisse können zulässiger Kündigungsgrund sein
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen. Darauf verweist der […]
-
Vierter Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit
(Stuttgart) Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit zu ändern, und hat deshalb nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG eine Divergenzanfrage an den […]
-
Arbeitsgericht Köln: Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung Streit über häufige Toilettenbesuche eines Anwalts während der Arbeitszeit landet vor Gericht
(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Köln hatte am 21.01.2010 über die außergewöhnliche Frage zu entscheiden, ob die häufigen Toilettenbesuche eines Anwalts während der Arbeitszeit eine Gehaltskürzung rechtfertigen. Darauf verweist der Kölner Fachanwalt […]
-
Überlastete Sekretärin des CDU-Generalsekretärs in Nordrhein-Westfalen zieht wegen Kündigung vors Arbeitsgericht
(Stuttgart) Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf hat am 22.01.2010 eine Güteverhandlung in einem Kündigungsschutzverfahren einer Arbeitnehmerin gegen die CDU Nordrhein-Westfalen stattgefunden. Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von […]
-
-
-
-
-
-