Aktuelles
- KI-Agenten im Unternehmen: Muss der Betriebsrat bei der Einführung mitbestimmen? 6. Juli 2026
- Homeoffice: Gewohnheit oder echter Rechtsanspruch? 3. Juli 2026
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 06-2026 2. Juli 2026
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Bundeswehr darf Stabsfeldwebel-Beförderungen vorerst aussetzen 2. Juli 2026
- Arbeitszeit im Unternehmen: Wann entscheidet der Gesamtbetriebsrat statt des örtlichen Betriebsrats? 2. Juli 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Bundesarbeitsgericht zur Funktionszulage im Schreibdienst im Öffentlichen Dienst
(Stuttgart) Nach Inkrafttreten des TVöD besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst. Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte […]
-
Tarifwidrige Betriebsvereinbarung und gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch
(Stuttgart) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind, dürfen nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Eine solche Vereinbarung beeinträchtigt die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte kollektive Koalitionsfreiheit der tarifschließenden […]
-
Bundesarbeitsgericht zum Urlaub in der Kündigungsfrist
(Stuttgart) Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG legt der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Die Erklärung eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer unter Anrechnung auf dessen Urlaubsansprüche nach der Kündigung von der Arbeitsleistung […]
-
Bundesarbeitsgericht zu Urlaub und Elternzeit
(Stuttgart) Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht nach erfüllter Wartezeit jeweils mit Beginn des Urlaubsjahres, § 4 BUrlG. Der Arbeitgeber ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt, den Erholungsurlaub für jeden vollen […]
-
-
-
-
-
-