Aktuelles
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 02-2026 3. März 2026
- Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG 17. Februar 2026
- Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG 16. Februar 2026
- Nach Kündigung krankgeschrieben – genau bis zum Urlaub. Darf man das? 15. Februar 2026
- Fristlose Kündigung wegen Online-Attest – Gericht bestätigt: Bewusste Täuschung rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung 15. Februar 2026
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer!
(Stuttgart) Der Schiedsrichtervertrag des DFB ist kein Arbeitsvertrag, deshalb könne er nicht nach den Befristungsregeln für Arbeitsverträge überprüft werden. Darauf verweist der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz Klaus-Dieter […]
-
Vollstreckungsabwehrklage – Beschäftigungstitel – Unmöglichkeit
(Stuttgart) Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls […]
-
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe
(Stuttgart) Die Allgemeinverbindlicherklärungen vom 6. Juli 2015 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV), des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und […]
-
Aufhebungsvertrag – Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
(Stuttgart) Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung […]
-
-
-
-
-
-