Aktuelles
- Affäre und Liebe im Büro – romantisch oder riskant? 18. September 2025
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt 18. September 2025
- EuGH: Diskriminierung am Arbeitsplatz: Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder 16. September 2025
- Verwaltungsgericht Köln: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht 13. September 2025
- Beschäftigen von Rentnern – so geht’s rechtssicher 8. September 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Keine Sperrzeit für Arbeitnehmer, der durch Eigenkündigung seine Arbeitslosigkeit um einen Tag vorverlegt
(Stuttgart) Nach einer soeben veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz ist die Verhängung einer Sperrzeit für einen Arbeitnehmer, der durch Eigenkündigung seine Arbeitslosigkeit um einen Tag vorverlegt, um in den Genuss […]
-
Sozialgericht Dortmund: Keine Einkommensanrechnung bei Darlehn bei Hartz IV
(Stuttgart) Darlehn an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht als Einkommen angerechnet. Das, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. […]
-
Arbeitslosengeld ist nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung entsprechend der erworbenen Qualifikation fiktiv zu bemessen
(Stuttgart) Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 03.12.2009 ist das Arbeitslosengeld nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung entsprechend der erworbenen Qualifikation fiktiv zu bemessen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht […]
-
Ständige Überwachung der Minijobber / Arbeitgeber müssen ihre Minijobber immer wieder befragen, ob sie einen weiteren Minijob aufgenommen haben
(Stuttgart) Wenn ein Minijobber mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, dann sind diese zusammenzurechnen. Überschreitet die Lohnsumme die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro, besteht für den Minijobber Sozialversicherungspflicht. Darauf verweist der Münchner Fachanwalt […]
-
-
-
-
-
-