Aktuelles
- Gleiche Arbeit, weniger Lohn? Das Bundesarbeitsgericht macht klar: Das geht nicht! 5. November 2025
- Urlaub nach Mutterschutz und Elternzeit: Wann verfällt er wirklich? 5. November 2025
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 10-2025 31. Oktober 2025
- Bundesarbeitsgericht zur Betriebsrentenanpassung bei der Commerzbank 31. Oktober 2025
- Freigestellter Betriebsrat bekommt Getränkemarken – BAG stärkt Gleichbehandlung 31. Oktober 2025
Kontakt
VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.vdaa.de
Pressemitteilungen
-
Änderungskündigung mit mehreren Änderungsangeboten gleichzeitig?
(Stuttgart) Ein Arbeitgeber darf in einer Änderungskündigung dem Arbeitnehmer unter Umständen gleich mehrere unterschiedliche Änderungsangebote unterbreiten, von denen sich der Arbeitnehmer dann das für ihn angenehmste aussuchen kann. Das, so […]
-
Beleidigende Worte: Immer ein mit Strafe bedrohter Unterlassungsanspruch?
(Stuttgart) Wer im Zusammenhang mit einer einmaligen Eskalation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinen Arbeitgeber beleidigt, ist nicht immer verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies, so der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht […]
-
Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB
(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 […]
-
Mitteilung der Schwerbehinderung durch einen Bewerber
(Stuttgart) Ein schwerbehinderter Mensch, der bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu […]
-
-
-
-
-
-