(Stuttgart) Bei Gefahrguttransporten gilt gemäß § 9 Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) in Verbindung mit § 10 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) eine bußgeldbewehrte Alkohol-Promille Grenze von 0.00 Promille.

Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart nochmals alle Gefahrgutfahrer auch unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Wer dagegen verstoße, liefere dem Arbeitgeber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB.

So habe z. B. das Landesarbeitsgericht Köln in einem Urteil vom 19.03.2008, Az. 7 Sa 1369/07, die fristlose Kündigung eines Gefahrgut-Fahrers für wirksam gehalten, der um 4.45 Uhr nachts seine Fahrt angetreten hatte und bei dem nach 9.00 Uhr morgens noch eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille gemessen wurde. Der Fahrer fuhr ein mit flüssigem Stickstoff beladenes Fahrzeug. Für solche Transporte gilt eine Promille-Grenze von 0,00 Promille. Über das absolute Alkoholverbot wurden die Fahrer des Transportunternehmens jährlich in einer Schulung belehrt. Auch enthielt der Arbeitsvertrag bereits den Hinweis auf eine fristlose Kündigung bei Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Auftraggeberin, für die das Transportunternehmen fuhr, hatte aufgrund des Vorfalls den Fahrer dauerhaft gesperrt.

Das Landesarbeitsgericht wertete die Angabe des Fahrers, er habe lediglich ein alkoholhaltiges Medikament eingenommen, als unerhebliche Schutzbehauptung, betont Klarmann.  Wegen der Gefährlichkeit des Fahrens von Gefahrgut unter Alkoholeinfluss für die Allgemeinheit und der hohen Gefährdung des Geschäftsinteresses der Arbeitgeberin hielt das Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung auch trotz der 7jährigen Dauer des Arbeitsverhältnisses und der schlechten Arbeitsmarktchancen des 56jährigen Fahrers hier für gerechtfertigt. Auch eine vorherige Abmahnung sei in diesem Falle nicht erforderlich gewesen.

Klarmann empfahl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, dieses Urteil  zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.   

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jens Klarmann     
Rechtsanwalt   
Fachanwalt für Arbeitsrecht    
VdAA – Vizepräsident      
c/o  Passau, Niemyer & Kollegen    
Walkerdamm 1       
24103 Kiel     
Tel.: 0431 – 974 300
Fax: 0431 – 974 3099 
j.klarmann@pani-c.de   
www.pani-c.de

 

 

#1§§ 32, 33 RVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG27.04.2026
#2Beteiligung des Personalrats bei Befristung27.04.2026
#3§ 42 Abs 2 S 1 GKG27.04.2026
#4Minderjähriger Auszubildender - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - Auslegung einer Kündigung als ordentliche Kündigung - Unentschuldigtes Fehlen im Betrieb und in der Schule als Kündigungsgrund - keine Umdeutung der ordentlichen Kündigung in eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist nach der Probezeit27.04.2026
#5§§ 91a, 253 Abs. 2, 750 Abs. 1, 888 ZPO, § 242 BGB27.04.2026
#6§ 33 RVG27.04.2026
#7Vollstreckung eines Anspruchs auf Entgeltabrechnung27.04.2026
#8Anspruch auf Nachzahlung von Differenzzusatzversorgungsbeiträgen27.04.2026
#9Einstweilige Feststellungsverfügung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot - beabsichtigte Arbeitsaufnahme bei Konkurrenzunternehmen - andere Handelsstufe27.04.2026
#10Tarifliche Eingruppierung - paritätische Kommission - Verfahrensfehler - grobe Verkennung von Eingruppierungsgrundsätzen27.04.2026
#11Stufenzuordnung - Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses nach Befristung - Mittelbare Benachteiligung befristet Beschäftigter - Dauerbeschäftigte als Vergleichsgruppe27.04.2026
#12Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses, Erfüllung, Erteilung eines Zeugnisses auf dem Geschäftspapier des Arbeitgebers, Zwangsvollstreckung27.04.2026
#13Wirksamkeit einer Freistellungsklausel - Widerruf der Dienstwagennutzung27.04.2026
#14Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall - ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt17.04.2026
#15Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG16.02.2026
#16Arbeitgeberseitige Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen sind teilweise rechtsunwirksam05.02.2026
#17Abmahnungen und Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten (wegen Nicht Genderns) unwirksam05.02.2026
#18Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses03.02.2026
#19Nutzungsausfallentschädigung für einen auch zur privaten Nutzung überlassen Dienstwagen03.02.2026
#20Säumnis, schuldhaftes Nichterscheinen03.02.2026
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